In Deutschland sind wir ein sehr mieterfreundliches Mietrecht gewohnt, welches eine Kündigung des Vermieters nur zulässt, wenn es einen angemessenen Grund (wie Eigenbedarf) gibt. Außerdem ist hierzulande ein unbefristeter Mietvertrag der Regelfall. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, nach Spanien zu ziehen, sollten Sie sich über die Besonderheiten informieren. Jedes Land hat andere Gesetze, welche den rechtlichen Rahmen von Mieter und Vermieter definieren.

Die Mietzeit ist eine wichtige Formalität, die vor Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter festgelegt wird. Oft ist es der Fall, dass ein Einjahresvertrag unterzeichnet wird mit der Möglichkeit, dass das Mietverhältnis anschließend auf drei Jahre verlängert wird. Jedoch können Sie in Spanien auch direkt einen Dreijahresvertrag unterschreiben. Wir erklären, worin die Unterschiede bestehen.

Eine Änderung des Mietrechts (Ley de Arrendamientos Urbanos oder auch kurz LAU) von 2013 verkürzte die festgeschriebene Verlängerungszeit der Mietverträge in Spanien von fünf auf drei Jahre. Ein Vermieter kann diese Mindestlaufzeit umgehen, wenn der Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist oder er die Immobilie aufgrund von Eigenbedarf, Bedarf für einen Verwandten ersten Grades oder für den Partner nach einer Trennung, Scheidung benötigt.

 

Was für Auswirkungen hat ein Dreijahresvertrag auf den Vermieter in Spanien?

 

Ein Vertrag für drei Jahre gibt im Vergleich zu einem Jahresvertrag mehr Sicherheit, weil die Mindestmietzeit auf drei Jahre festgeschrieben ist. Eine vorzeitige Kündigung vonseiten des Mieters ist nur unter bestimmten Umständen möglich und der Vermieter kann in diesem Fall eine höhere Entschädigung fordern. Außerdem bleiben die Bedingungen für eine fristlose Kündigung bei Verstößen gegen den Mietvertrag die gleichen. Für den spanischen Vermieter gibt es jedoch auch einen entscheidenden Nachteil: Er kann nicht ohne Probleme die Immobilie für sich beanspruchen, da der Mieter das Mietrecht für 3 Jahre hat.

 

Was für Auswirkungen hat ein Dreijahresvertrag auf den Mieter in Spanien?

 

Ein schlauer Mieter schlägt aus der Tatsache, dass ein Dreijahresvertrag zugunsten des Vermieters ist, Profit. Mieter können mit dem Vermieter einen besseren Mietpreis verhandeln, weil die längere Mietdauer dem Vermieter Sicherheit gibt. Darüber hinaus hat auch der Mieter einige Vorteile. Während der drei Jahre darf der Vermieter nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Ferner hat der Mieter das Recht nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ab Mietbeginn den Vertrag zu kündigen. Dies ist jedoch nur zu empfehlen, wenn es wichtige Gründe für die Kündigung gibt. Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages resultiert in einer finanziellen Entschädigung, die der Mieter an den Vermieter zahlen muss.