Die Immobiliensuche

Bevor man die Möbelpacker rufen kann, muss man sich erst auf die Suche nach seinem zukünftigen Zuhause machen. Hierbei gibt es ganz diverse Möglichkeiten die neue Wohnung zu finden:

Makler:
Sie können einem nicht nur helfen, wenn man etwas kaufen/verkaufen will. Der Nachteil beim Beauftragen eines größeren Maklerbüros ist, dass das Portfolio oft sehr eingeschränkt sein kann. Falls ein Büro Aufträge von Verkäufern in Frankreich und internationalen Käufern verbinden kann, sparen sie sich Zeit und Geld. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen einen Makler für die Wohnungssuche zu beauftragen, achten Sie auf seine Referenzen und Seriosität. Die Maklerprovision beträgt im Normalfall bis zu 10 % der Jahreskaltmiete, also etwas geringer als in Deutschland, wo Makler oft 2 Monatsmieten berechnen. Sie wird vorab festgelegt und wird in der Regel zwischen Mieter und Vermieter geteilt.

Wohnungsvermittlungsbüro („marchands de listes“):
Im Gegensatz zum Makler beschränkt sich die Aufgabe des Vermittlungsbüros ausschließlich auf die Suche der Wohnung. Es gibt keine Erfolgsgarantie, aber der Mietinteressent bekommt eine Reihe von Angeboten, die vom Vermittler zusammengetragen wurden. Ist eine interessante Wohnung gefunden, stellt der Vermittler den Kontakt her.

Eigenständige Suche:
Wer die Suche in die eigene Hand nehmen will, kann sich Geld sparen. Mit etwas Suchen, Geduld und ein bisschen Glück kann man auf die Traumimmobilie stoßen. Jedoch sei hier Vorsicht geboten. Nicht alles, was glänzt, ist Gold. Im Internet finden sich viele Anzeigen, die auf dem ersten Blick gut aussehen, aber mit betrügerischen Absichten erstellt wurden. Sollten Sie den Vermieter kontaktieren und dieser fordert Sie zu einer Zahlung auf bevor Sie die Immobilie besichtigt haben, sollten Sie skeptisch werden. Wir empfehlen, die Immobilie immer vor Ort zu besichtigen und keine vorherigen Zahlungen zu machen. Außerdem sollten Sie nur auf seriösen Seiten suchen. Es gibt internationale Portale wie liveonriviera oder falls Sie französisch sprechen auch nationale. Zu den bekanntesten Webseiten gehören leboncoin, seloger und pap (particulier à particulier).

 

 

Benötigte Unterlagen

In Deutschland verlangen Vermieter oft eine Schufa Auskunft, um die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Ähnlich benötigen Sie einen Nachweis in Frankreich. In der Regel verlangt der Vermieter

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

  • Eine Kopie des Arbeitsvertrages

  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

  • Der letzte (ggf. die letzten zwei) Steuerbescheid

  • Bis zu drei Mietquittungen (können Sie von Ihrem Vermieter erhalten)

Die Liste kann abhängig von Ihrem Beruf und dem Vermieter variieren. Eine längere Liste finden Sie hier.

 

Der Mietvertrag

Der Vertrag muss alle Bedingungen und Details des Mietverhältnisses beinhalten. Dazu gehören

  • Die Parteien: Kontaktdaten des Vermieters, Name der Mieter

  • Mietzeit: Startzeitpunkt und ggf. Länge, falls er befristet ist oder Kündigungsfrist. Ebenfalls sollte der Zustand der Immobilie beim Auszugszeitpunkt festgelegt werden

  • Details der Miete: Bereich, genaue Beschreibung

  • Die Mietsumme pro Monat inklusive der Nebenkosten, Zeitpunkt der Zahlungen

  • Die Kaution: Sie darf maximal eine Monatsmiete für unmöblierte und zwei Monatsmieten für möblierte Wohnungen betragen

Bemerkung zur Mietdauer: Der Mietvertrag für unmöblierte Wohnungen ist in der Regel auf 3 Jahre befristet. Jedoch verlängert sich dieser, wenn weder Mieter noch Vermieter bescheid geben, im Normalfall automatisch für weitere 3 Jahre. Für möblierte Wohnungen gilt das Gleiche, jedoch ist hier die Mietzeit kürzer (meist 9-10 Monate für Studierende und 12 Monate für Andere). Eine vorzeitige Kündigung ist nur von Mieterseite aus möglich. Beachten Sie hierzu die im Vertrag festgesetzte Frist (1 bis 3 Monate).

 

Wohnungsübergabe Einzug

Der Mieter und Vermieter (oder die Agentur, die ihn repräsentiert) erstellen ein Dokument, welches ins Detail den Zustand des Wohnungswesens, alle Möbel, Geräte und deren Zustand, beschreibt. Das Dokument wird zweifach ausgefüllt, sodass beide Parteien eine Kopie bekommen. Das Übergabeprotokoll muss beinhalten:

  • Handelt es sich um Einzug oder Auszug

  • Das Datum

  • Wohnungsadresse

  • Namen und Kontaktdetails/Adressen der Parteien (Vermieter und Mieter)

  • Zählerstände des Wasserzählers und Stromzählers

  • Anzahl und Beschreibung der übergebenen Schlüssel

  • Genaue Beschreibung des Bodens, der Wände und der Decke in allen Räumen

  • Unterschriften beider Parteien

 

Wohnungsübergabe Auszug

Zum Auszugszeitpunkt wird ebenfalls ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses kann auf dem gleichen Dokument wie beim Einzug oder auf einem neuen stattfinden. Sollte ein Unterschied zu dem Zustand der Wohnung, wie Sie auf dem Übergabeprotokoll vom Einzug festgehalten ist feststellbar sein, muss die Wohnung auf Kosten des Mieters wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Die Kosten werden direkt vom Mieter gezahlt oder von der Kaution abgezogen. Es dürfen aber keine Veränderungen, die aufgrund von natürlicher Abnutzung entstanden sind, dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Schedule