Raus aus dem Hotel Mama und ab in die eigene Wohnung: Das ist das Ziel von vielen jungen Menschen, die auf der Suche nach ihrer ersten Wohnung sind. Immer wieder ist zu beobachten, wie hierbei bestimmte Fehler gemacht werden. Der Wohnungsmarkt ist in den meisten Städten stark angespannt, weswegen man nicht lange zögern kann, sobald man eine gute Wohnung gefunden hat. Doch sollte man hierbei nichts überstürzen. In diesem Artikel werden die häufigsten Fehler genannt, damit Sie gut für Ihren Umzug vorbereitet sind. Diese 11 Dinge sollten Sie niemals tun, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen.

  • Im Voraus Zahlungen tätigen

Sie sollten kein Geld überweisen bevor Sie die Wohnung besichtigen und den Vertrag unterzeichnet. Falls der Eigentümer Sie auffordert, eine Reservierungsgebühr o. ä. zu zahlen, sollten Sie skeptisch werden. Oft handelt es sich um Betrüger, die ein Inserat für eine vermeintlich preiswerte Wohnung aufgeben, jedoch eine Gebühr verlangen, um die Wohnung zu reservieren oder besichtigen und sich dann nicht mehr melden.

  • Den Mietvertrag unterschreiben, bevor der Zustand der Wohnung überprüft wurde

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden, die der Mieter während seiner Mietzeit anrichtet. Um festzustellen, welche Schäden ggf. bereits vor Mietbeginn vorhanden sind, muss der Zustand der Wohnung spätestens bei der Wohnungsübergabe genau dokumentiert werden.

  • Den detaillierten Zustand der Wohnung nicht schriftlich festhalten

Falls dies nicht schon im Mietvertrag verschriftlich wurde, muss in einem Wohnungsübergabeprotokoll der exakte Zustand der Wohnung beschrieben werden. Sollte Ihnen bei der Übergabe Mängel auffallen, dann melden Sie diese unverzüglich, sodass am Ende der Mietzeit diese Schäden Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden können.

  • Ein Mietverhältnis mit Familienmitgliedern oder Freunden schließen, ohne einen Vertrag zu unterschreiben

Bei der aktuellen Wohnungslage kann sich jeder glücklich schätzen, der nicht über Portale nach Wohnungen suchen muss, sondern über private Beziehungen eine Wohnung findet. Sei es der eigene Onkel oder ein entfernt bekannter Verwandter, es ist immer ratsam, auch hier einen Mietvertrag zu schließen. Selbst wenn Sie dieser Person vertrauen, kann es passieren, dass der Vermieter sich im Laufe der Mietzeit ändert, ein neuer Hausverwalter eingestellt wird, oder man sich beim Auszug über Details wie die Frage „Muss ich die Wohnung jetzt noch streichen?“ uneinig ist. Aus diesen Gründen sollte man den Fehler, keinen Vertrag zu unterschreiben, vermeiden.

  • Nicht festgeschriebene Vereinbarungen hinnehmen

Der Hauptgrund, warum Anwälte bei Vermietern unbeliebt sind ist, dass sie sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind. Auch Sie sollten wissen, was Sie als Mieter dürfen und was Sie müssen. Der Mietvertrag bindet beide Parteien an bestimmte Pflichten. Daher ist er sehr detailliert. Sollte der Vermieter von Ihnen etwas verlangen, wozu Sie nicht eingewilligt haben, müssen Sie der Aufforderung nicht bedingungslos nachkommen. Prüfen Sie in diesem Fall Ihre Verpflichtungen genau. Dies gilt aber auch umgekehrt. Vermieter versprechen ab und zu Dinge, die sie nicht im Vertrag festhalten. Damit hat der Mieter keine Garantie, dass die Zusage erfüllt wird. Ein schriftliches Festhalten ist daher immer empfehlenswert.

  • Nicht über den Preis oder andere Störfaktoren verhandeln

Falls Sie denken, dass die Miete unangemessen ist oder ein Detail im Mietvertrag Sie stört, spricht nichts dagegen, dies anzusprechen. Jedoch sollte man nicht grundlos versuchen, den Vermieter übern Tisch zu ziehen. Am Ende sitzt meist er am längeren Hebel und durch unseriöses Verhandeln kann man schnell einen schlechten Eindruck hinterlassen.

  • Den Mietvertrag nicht vollständig lesen und verstehen

Da alle Details im Mietvertrag bindend sind, ist es wichtig, diesen Vertrag mehrmals zu lesen und zu verstehen. Wir verstehen, dass Gesetzestextes oft unverständlich geschrieben sind. Wenn Sie dies nicht unter Druck vor dem Vermieter tun wollen, können Sie ihn bitten, den Vertrag vorab an Sie zu schicken.

  • Nicht alle Seiten des Vertrages unterschreiben

Es ist gängig, alle Seiten des Mietvertrages zu unterschreiben und dies in zweifacher Ausführung- je eine für den Vermieter und Mieter. Dies schützt beide Parteien davor, im Nachhinein etwas zu ändern oder hinzuzufügen. Es reicht auch aus, wenn beide Personen ihre Kürzel auf alle Seiten setzen.

  • Alle Bedingungen des Vermieters akzeptieren

Manche Vermieter haben große Angst davor, die Wohnung an den falschen Mieter zu geben und diese Angst veranlasst sie häufig, eine zu hohe Miete anzusetzen oder unfaire Bedingungen (wie eine hohe Mindestmietzeit) in den Vertrag zu schreiben. In diesem Fall empfehlen wir mit dem Vermieter zu sprechen und zu verhandeln, bevor der Vertrag unterschrieben wird. So sollte die Mindestmietdauer zum Beispiel nicht greifen, falls sich der Studien-/Arbeitsort des Mieters ändert.

  • Das Ummelden vergessen

Auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss man seinen neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und es wird neben dem Personalausweis seit 2015 auch eine schriftliche Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.

  • Nebenkosten bedingungslos akzeptieren

Selbstverständlich muss man als Mieter auch Nebenkosten zahlen. Jedoch bekommt man regelmäßig eine Nebenkostenabrechnung, in welcher aufgelistet ist, welche Kosten dazu zählen. Prüfen Sie nicht nur die Höhe, sondern auch, ob der Vermieter berechtigt ist, alle diese Kosten auf den Mieter umzulegen. Die Gesetze hierzu ändern sich von Zeit zu Zeit und sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich, jedoch meist klar geregelt.